Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.       Teilnahmevoraussetzungen

 

Nur Hunde die frei von Krankheiten und Ungeziefer sind können am Training teilnehmen.

 

Ein gültiger Heimtierausweis und voller Impfschutz wird vorausgesetzt. Bei Welpen muss der Impfschutz dem Alter entsprechend vorhanden sein.

 

Der Heimtierausweis ist vom Hundehalter zur Einsichtnahme auszuhändigen.

 

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine Haftpflichtversicherung von mindesten 750.000 € vorliegen.

 

Der Hundehalter erklärt sich einverstanden alle von ihm oder seinen Hund verursachten Schäden zu übernehmen, unabhängig davon,ob diese von seiner Haftpflichtversicherung übernommen werden.

 

Der Hundehalter verpflichtet sich, alle ihm bekannten Erkrankungen, parasitären Befall sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Angstzustände seines Hundes vor Beginn der Trainingseinheit bekannt zu geben.

 

 

 

2.       Terminvereinbarung

 

Die Terminvereinbarung kann telefonisch, persönlich, per WhatsApp, per Facebook Messenger oder per E-Mail stattfinden. Der vereinbarte Termin ist verbindlich.

 

Termine die nicht eingehalten werden können sind schriftlich oder telefonisch zu stornieren.

 

Das ist bis 72 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich, danach fallen 50% der vereinbarten Gebühr an.

 

Termine die nicht,storniert werden, werden mit 100% der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt.

 

Harry’s Hundetraining behält sich vor, Termine kurzfristig zu verschieben.

 

 

 

3.       Vertragsabschluss

 

Mit der Erteilung des Vertragsangebotes erklärt sich der Hundehalter mit den Trainingsmethoden von Harry’s Hundetraining einverstanden.

 

Auf einen Vertrag in schriftlicher Form wird verzichtet.

 

Harry’s Hundetraining behält sich vor, Trainings ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

 

 

4.       Vertraulichkeitsvereinbarung

 

Alle im Training angewandten bzw. zuvor besprochenen Trainingsmethoden sind geistiges Eigentum von Harry´s Hundetraining und dürfen ohne Zustimmung nicht an andere weitergegeben werden.

 

 

 

5.       Rücktritt vom Vertrag durch den Hundehalter

 

Ein Rücktritt vom Vertrag nach Beginn des Trainings ist ausgeschlossen. Eine Rückerstattung von nicht konsumierten Teilen der Vereinbarung ist somit ausgeschlossen.

 

Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist nur unter Vorlage gewichtiger Gründe und nur mit Zustimmung von Harry‘s Hundetraining möglich.

 

 

 

6.       Rücktritt vom Vertrag durch Harry’s Hundtraining

 

Harry‘s Hundtraining kann den Vertrag außerordentlich kündigen, insbesondere wenn sich der Hundehalter vertragswidrig verhält, sich oder andere Teilnehmer oder das Ziel der Trainingseinheit gefährdet. Das gilt auch für geschäftsschädigendes Verhalten und bei gewalttätigen Verhalten, insbesondere gegen Tiere.

 

 

 

7.       Erfolgsgarantie

 

Der Halter erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße vom Halter, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Harry’s Hundetraining übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

 

 

 

8.       Gebühren und Bezahlung

 

Die Kosten der Trainingseinheit werden vorab dem Hundehalter mitgeteilt und gelten bei Vertragsangebot als akzeptiert.

 

Die Bezahlung erfolgt vorzugsweise vor Beginn des Trainings in bar, ist aber spätestens nach Abschluss der Trainingseinheit zu entrichten.

 

Wird eine mehrteilige Ausbildung vereinbart so ist die Gebühr für die einzelnen Teilabschnitte jeweils am Fälligkeitstag zu entrichten.

 

 

 

9.       Haftung

 

Harry‘s Hundetraining übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden die durch den Hund oder den Hundehalter entstehen.

 

Der Hundehalter erklärt sich bereit die Haftung, für alle von ihm, seinem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden zu übernehmen, auch wenn er auf Veranlassung von Harry’s Hundetraining agiert.

 

Wird der Hundehalter aufgefordert seinen Hund abzuleinen liegt die Verantwortung hierfür alleine beim Hundehalter. Begleitpersonen sind vom Hundehalter über den Haftungsausschluss zu informieren.

 

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr.

 

 

 

10.   Einverständnis

 

Jede Person, die in Zusammenhang Harry’s Hundetraining“ steht, erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos der Personen oder dem Hund für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Ein Widerruf ist schriftlich bekannt zu geben.

 

 

 

11.   Unwirksamkeit einzelner Klauseln

 

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

 

 

 

12.   Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand ist Linz. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.